Wußten Sie, daß…

…Deutsch eine überaus moderne Sprache ist? Sie wird als zweithäufigste Sprache im Internet verwendet – hinter Englisch und noch vor Französisch, Chinesisch oder Spanisch.

…die deutsche Sprache die größte muttersprachliche Gruppe innerhalb Europas bildet? Deutsch wird von rund 100 Mio. Menschen gesprochen.

…dass Deutsch nicht als offizielle Sprache der Bundesrepublik im Grundgesetz verankert ist? Dafür in anderen Ländern:  

USA

Am 19. Mai 2006 hat der Senat mit einer Mehrheit von 63 gegen 34 Stimmen Englisch zur offiziellen Landessprache der USA erklärt. Der republikanische Abgeordnete James Inhofe hatte beantragt, den Zusatz „Die Regierung der Vereinigten Staaten soll die Funktion des Englischen als offizielle Landessprache erhalten und fördern“ in das Einwanderungsgesetz aufzunehmen. Mit 58 zu 39 Stimmen stimmte der Senat einem weiteren Zusatz zu, in dem Englisch als die „gemeinsame und einende Sprache“ der Vereinigten Staaten bezeichnet wird.

 Belgien

Art. 4 der belgischen Verfassung schützt die Sprachgemeinschaften (deutsch, französisch, niederländisch und das zweisprachige Gebiet Brüssel).

Bulgarien

Verfassung Art. 3: „Die Amtssprache in der Republik ist die bulgarische Sprache.“  

Estland

Verfassung, Art. 6: „Die Amtssprache Estlands ist Estnisch.“  

Finnland

Verfassung, § 17: „Die Nationalsprachen Finnlands sind Finnisch und Schwedisch.“  

Frankreich

Verfassung Art. 2: „Die Sprache der Republik ist Französisch.“  

Kroatien

Verfassung Art. 12: „In der Republik Kroatien wird vom Amts wegen die kroatische Sprache und die lateinische Schrift verwendet.“  

Lettland

Verfassung Kapitel 1, § 4: „Die Staatssprache der Republik ist Lettisch.“  

Liechtenstein

Verfassung Art. 6: Die deutsche Sprache ist die Amts- und Staatssprache.“  

Litauen

Verfassung, Kap. I, 3.: „Die lettische Sprache ist die Amtssprache der Republik Lettland.“  

Malta

Verfassung, § 5 (1): „Die Staatssprache Maltas ist die maltesische Sprache.“  

Österreich

Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 8: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“  

Polen

Verfassung, Art. 27: „In der Republik Polen ist die polnische Sprache die Amtssprache. Diese Vorschrift verletzt nicht Rechte der nationalen Minderheiten, die sich aus ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen ergeben.“  

Portugal

Verfassung, Art. 11, (3): „Die Amtssprache ist Portugiesisch.“  

Rumänien

Verfassung Art. 13: „In Rümänien ist die Amtssprache die rumänische Sprache.“  

Schweiz

Bundesverfassung Art. 70: „Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch.“  

Slowakei

Verfassung, Art. 6 (1): „Die slowakische Sprache ist im Gebiet der slowakischen Republik die Staatssprache.“  

Slowenien

Verfassung Art. 11: „Die Amtssprache in Slowenien ist Slowenisch. In jenen Gemeindegebieten, in denen die italienische oder die ungarische Volksgruppe lebt, ist die Amtssprache auch Italienisch oder Ungarisch.“  

Spanien

Verfassung, Art. 3: „(1) Kastilisch ist die offizielle Staatssprache. Alle Spanier haben die Pflicht, sie zu kennen, und das Recht, sie zu gebrauchen. (2) Die anderen Sprachen Spaniens sind in den Autonomen Gemeinschaften und gemäß ihren jeweiligen Statuten ebenfalls Amtssprachen. (3) Der Reichtum der unterschiedlichen sprachlichen Gegebenheiten Spaniens ist ein Kulturgut, das besonders zu achten und zu schützen ist.“  

     nach: www.verfassungen.de  
Eva-Maria Kieselbach
Verein Deutsche Sprache e.V., AG „Deutsche Sprache ins Grundgesetz“

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